Nicht immer ist der niedrigere Kostenvoranschlag günstiger als das vermeintlich höhere Festpreisangebot.
Eine Überschreitung von bis zu 20% auf den Kostenvoranschlag ist laut Gesetzgeber keine wesentliche Überschreitung und somit zulässig.
Wir arbeiten nur zum FESTPREIS, also ohne nachträgliche Kosten.
Der vereinbarte Preis ist für uns bindend und Teil unserer zuverlässigen Arbeit.
Ihr kostenloses Festpreisangebot für eine Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Entrümpelung, Entsorgung erhalten Sie schon beim Besichtigungstermin.
Festpreis oder Kostenvoranschlag ?
Stichwörter: Entrümpelung, Entsorgung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung